Die Anmeldung ist verbindlich. Ein definitiver Betreuungsvertrag kann erst nach Überprüfung der Kapazitäten ausgestellt werden. Mit ihrer Anmeldung akzeptieren die Erziehungsberechtigten das Betriebskonzept des Kinderhauses, das Betriebsreglement und die Regeln der Hort-Gruppe.
Die Ferienbetreuung in der Hort-Gruppe ist nur für Kinder möglich, welche bereits einen gültigen Vertrag im Hort oder Mittagstisch Hägendorf haben. Es handelt sich um ein Zusatzangebot, welches separat verrechnet wird. Dabei gelten die Vollkosten-Tarife aus dem Tarifreglement (Modul 1-5).