Einleitung
Das Kinderhaus ausgebildete Personal und die grosszügigen räumlichen Verhältnisse bieten die Grundlage für eine kindgerechte Betreuung. Die Kinder sollen in einer freundlichen Atmosphäre in ihrer individuellen Entwicklung gefördert und gestützt werden. Dazu bedarf es einer guten Zusammenarbeit mit den Eltern.
Mindestbetreuung
Die Mindestbetreuungszeit im Kinderhaus beträgt mindestens zwei Halbtage oder einen ganzen Tag pro Woche. Für Kindergärtner und Schüler beträgt die Mindestbetreuungszeit ein Nachmittag oder zwei Mal Randstundenbetreuung.
Tarife
Die Betreuungskosten werden gemäss der Tarifliste ermittelt. Familien aus Gemeinden, die das Kinderhaus nicht finanziell unterstützen, zahlen den Vollkostentarif. Die subventionierten Tarife sind begrenzt erhältlich.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular. Bei der Anmeldung wird eine Einschreibgebühr von CHF 100.00 in Rechnung gestellt. Sobald diese bei uns eingetroffen ist, werden sie auf die Warteliste genommen und/oder erhalten die definitive Elternvereinbarung zur Unterschrift.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 06.45 bis 18.30 Uhr
Für die Tarifberechnung gelten folgende Zeiten:
Ganztag | 06.45 – 18.30 Uhr |
Halber Tag70% des Tagestarifes | 06.45 – 14.00 Uhr oder 11.00 – 18.30 Uhr |
Für Kindergärtner und Schüler siehe separate Tarifliste.
Ferien und Feiertage
Über Weihnachten/Neujahr, sowie an kantonalen und nationalen Feiertagen (Regelung der Gemeinde Hägendorf) bleibt das Chinderhuus geschlossen. Am 24. Dezember schliesst das Chinderhuus um 16.00 Uhr.
Blockzeiten
Die Kinder der Kleinkindgruppen können nur in Ausnahmefällen während den Blockzeiten von 09.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr geholt bzw. gebracht werden. Von 11.00 – 13.00 Uhr können nur Kinder in der Krippe bleiben, die dort auch das Mittagessen einnehmen.
Eingewöhnung
Die Eingewöhnung findet in der Regel vor dem eigentlichen Krippenstart statt. Dauer und Form der Eingewöhnungszeit richten sich nach den Bedürfnissen des Kindes und der Eltern und werden mit dem Betreuungsteam vorgängig besprochen. Ihr Kind braucht Zeit, um sich am neuen Ort einzuleben. Die Eingewöhnung dauert in der Regel zwei Wochen und ist Gratis.
Verpflegung
Benötigt Ihr Kind noch Schoppennahrung ist diese von zu Hause mitzubringen. Es wird auf eine kindergerechte und gesunde Ernährung geachtet. Wir bitten Sie Ihrem Kind keine Süssigkeiten mitzugeben. Ausnahmen bilden Geburtstage. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind auf bestimmte Nahrungsmittel allergisch reagiert.
Verpflegungszeiten
08.00 Uhr | Frühstück (falls Ihr Kind das Frühstück im Kinderhaus einnehmen soll/will, muss es bis um 08.00Uhr anwesend sein) |
11.15 Uhr | Mittagessen |
13.45 Uhr | Früchte- und Trinkrunde |
15.30 Uhr | Zvieri |
Persönliche Spielsachen
Ihr Kind darf sein Lieblingsspielzeug ins Kinderhaus mitbringen. Bei Verlust oder Beschädigung lehnt das Kinderhaus jedoch jegliche Haftung ab. Allzu kostbare Spielsachen und Schmuck sollten daher zu Hause gelassen werden. Aus pädagogischen Gründen möchten wir keine Waffen, Kriegsspiel-sachen und batteriebetriebenes Spielzeug.
Kleider
Bitte ziehen Sie Ihrem Kind der Witterung entsprechende und bequeme Kleidung an. Hausschuhe oder rutschfeste Socken sind obligatorisch. Im Sommer zusätzlich Sonnenbrille und Sonnenhut, im Winter Skianzug, Mütze, Schal und wetterfeste Handschuhe.
Zusätzlich benötigen wir:
- Ersatzkleider
- Gummistiefel und Regenschutz
- Wenn nötig Windeln, Nuggi, Kuscheltier
Hygiene
Da Kinder ihre Vorlieben für Windeln haben, bringen die Eltern die Windeln für Ihre Kinder selbst mit. Sollte Ihr Kind allergisch auf bestimmte Pflegeprodukte sein, bitten wir Sie, Ihre gewohnten Produkte uns bereitzustellen. Jedes Kind hat seine eigene Zahnbürste und eigenes Waschzeug, welches von uns gestellt und regelmässig erneuert wird.
Krankheit
Es ist durchaus möglich, dass die Kinder nach dem Eintritt ins Kinderhaus durch den häufigen Kontakt zu anderen Kindern anfangs vermehrt krank sind. Wir bitten Sie, Ihr Kind bei Krankheit (starke Erkältung, allg. Grippeerkrankungen, Bindehautentzündung, Kinderkrankheiten, Magen-Darm-Erkrankungen sowie Fieber usw.) zu Hause zu behalten, um die Ansteckung anderer Kinder zu verhindern. Kinder die Fiebererkrankungen haben müssen mind. 1 Tag Fieberfrei sein bevor sie wieder am Alltag des Kinderhaus teilnehmen dürfen. Die für das Kind notwendige Betreuung kann in solchen Fällen nicht gewährleistet werden.
Falls das Kind während des Betreuungstages erkrankt, entscheidet das Personal, ob das Kind abgeholt werden muss. Der Elternbeitrag bei Krankheit wird nicht rückerstattet.
Das Kind darf ebenfalls erst wieder ins Kinderhaus gebracht werden, wenn die Ansteckungsgefahr bei Kinderkrankheiten nicht mehr gegeben ist. Bei Fragen und Unfällen steht uns die Kinderärztin Frau Dr. Med. Sandra Rötheli / Kappel zur Seite. Für alle Kinder wird ein individuelles Notfallblatt mit den wichtigsten persönlichen Daten und Informationen geführt. Bei Spaziergängen und Ausflügen wird dieses Notfallblatt immer mitgeführt, um sofort adäquat handeln zu können.
Kindergarten- und Schulkinder, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht am offiziellen Unterricht teilnehmen können, dürfen auch nicht in die Kita gebracht werden (Ansteckungsgefahr). Ist das Kind in der Kita anweisen, nimmt es am vorgesehenen Programm der Gruppe teil.
Versicherung
Bitte denken Sie daran, dass ihr Kind nicht gegen Unfall oder Schäden (Haftpflicht) durch uns versichert ist.
Elternkontakt
Da ein guter Kontakt zwischen dem Kinderhaus und dem Elternhaus angestrebt wird, werden in regelmässigen Abständen Treffen sowie Elternabende durchgeführt. Die Eltern sind gebeten, besondere Vorkommnisse, welche das Kind betreffen, dem Betreuungspersonal mitzuteilen. Die Bereitschaft zu Gesprächen, in welchen die Entwicklung des Kindes und gegenseitige Fragen und Probleme besprochen werden können, wird vorausgesetzt. Bitte nehmen Sie sich beim Bringen und Abholen der Kinder 5 – 10 Minuten Zeit, um mit dem Betreuungsteam die wichtigsten Ereignisse zu besprechen.
Abmeldung
Aufgenommene Kinder werden zu den vereinbarten Zeiten erwartet und müssen demzufolge bei Verhinderung bis um 09:00 Uhr abgemeldet werden, weil zu dieser Zeit die gemeinsamen Aktivitäten wie Basteln, Spazieren etc. beginnen. Die Leitung dankt Ihnen für eine möglichst frühe Mitteilung betreffend längerer Abwesenheiten (Ferien usw.) ausserhalb der Betriebsferien des Kinderhauses.
Sicherheit
Wir bitten Sie, uns rechtzeitig zu informieren, wenn Sie Ihr Kind nicht persönlich abholen werden. Wurde das Betreuungsteam nicht ausdrücklich von Ihnen informiert, wird Ihr Kind ohne Ihre telefonische Bestätigung nicht aus dem Kinderhaus entlassen. Ist die Person dem Betreuungspersonal unbekannt, sollte sie aus Sicherheitsgründen in der Lage sein, sich auszuweisen, bevor das Kind ihr anvertraut werden kann.
Zusätzliche Betreuungstage
Einzelne zusätzliche Betreuungstage können in Absprache mit der zuständigen Gruppenleiterin festgelegt werden. Diese werden Ende eines jeden Monates separat abgerechnet.
Änderung der Betreuungstage
Wollen Sie die Betreuungstage ändern, müssen Sie dies mindestens vier Wochen vorher mit der Kinderhausleiterin absprechen. Änderungswünsche können aber nur berücksichtigt werden, wenn freie Plätze vorhanden sind.
Kündigung
Ordentliche Austrittstermine sind jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist bekanntzugeben. Bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist sind die Eltern zur Zahlung der Kitagebühr verpflichtet, auch wenn das Kind die Kita nicht mehr besucht. Es gilt der Vertrag (Betrag) zum Datum der Kündigung.
Ferien, Feiertage und Krankheit
Die Jahreskosten beinhalten vier Wochen Ferien. Zusätzliche Ferientage und Krankheitstage können nicht von dem monatlichen Elternbeitrag abgezogen werden.
Fallen Betreuungstage auf Feiertage können diese Betreuungstage nicht vor- oder nachgeholt werden, dies gilt auch für Krankheit, Ferien und anders begründete Ausfälle.
Hägendorf, 3. Juni 2016