Tarifordnung Kleinkinder (gültig ab 01.08.2021)
Unsere verschiedenen Betreuungsmodule bestehen aus folgenden Zeiten:
Ganzer Tag | 06.45 - 18.30 Uhr |
Halber Betreuungstag |
06.45 - 14.00 Uhr |
Subventionierte Tarife Hägendorf / Kappel
Folgendes gilt zu beachten:
- Die Elternbeiträge werden auf Grund des elterlichen Einkommens individuell berechnet und richten sich nach dem Sozialtarif. Die Gemeinden Hägendorf und Kappel übernehmen die Differenz zwischen Elternbeitrag nach Sozialtarif und Vollkosten.
- Sozialtarife können nur gewährt werden, wenn die Berechnungsunterlagen der Eltern innerhalb des Eintrittsmonats vorliegen.
- Wir können nur so viele Plätze im Sozialtarif anbieten, wie die maximalen Jahresbeiträge der Gemeinden Hägendorf bzw. Kappel zulassen.
Zur ungefähren Berechnung Ihres Tarifes orientieren Sie sich bitte an folgender Tabelle:
Gültig ab 01.08.2021
Monatseinkommen | Elternbeiträge |
---|---|
bis CHF 3'000.00 | CHF 692.00 |
CHF 4'000.00 | CHF 1'110.00 |
CHF 5'000.00 | CHF 1'528.00 |
CHF 6'000.00 | CHF 1'932.00 |
ab CHF 7'000.00 | CHF 2'350.00 |
Betreuungstage in Prozenten pro Woche vom Vollkostentarif
1 Tag | 22 % |
2 Tage | 42 % |
3 Tage | 61 % |
4 Tage | 81 % |
5 Tage | 100 % |
jeder einzelne Halbtag | 15 % |
Zur Erhebung des Monatseinkommens werden berücksichtigt:
- Unselbständigerwerbende:
Nettolohn II beider Ehepartner gem. Lohnausweis und/oder aktuelle Lohnabrechnung(en), zzgl. Einkünfte aus Nebenerwerb, Ausgleichskassen, Erwerbsausfallentschädigungen, Sozialversicherungsleistungen, Unterhaltsbeiträgen, Kinderzulagen usw. - Selbständigerwerbende:
Es gilt die letzte definitive Steuereinschätzung der Wohnsitzgemeinde, zzgl. Einkünfte aus Ausgleichskassen, Erwerbsausfallentschädigungen, Sozialversicherungsleistungen, Unterhaltsbeitragen, Kinderzulagen usw. - Konkubinat:
Das Einkommen des Partners/der Partnerin wird zu 50 % angerechnet, wenn Paare im gleichen Haushalt wohnen, der Partner aber nicht der Vater des Kindes ist. Ist der Partner der Vater des Kindes wird das Einkommen zu 100% angerechnet. - Getrennte/geschiedene Paare:
Alimente werden angerechnet.
Für auswärtige Kinder gelten folgende Punkte:
- Für Kinder aus anderen Gemeinden werden die Vollkosten berechnet. Der Tarif bleibt mit oder ohne Mittagessen gleich.
- Die Vollkosten für einen Platz (5 Tage pro Woche) betragen CHF 2'350.00 monatlich.
Bemerkungen (anwendbar auf alle Tarife)
- Die Tagespreise beinhalten alle Mahlzeiten im Kinderhaus
- Bei der Anmeldung für die Warteliste ist das Anmeldeformular auszufüllen und eine Einschreibegebühr von CHF 100.00 pro Kind zu bezahlen. Die Anmeldung und den Zahlungseingang der Einschreibegebühr werden schriftlich bestätigt. Sobald ein Platz frei ist, nehmen wir telefonischen Kontakt auf.
- Für Kinder unter 18 Monaten wird ein Zuschlag von 20 % auf die Monatspauschale erhoben.
- Die Monatspauschale ist jeweils bis zum 28. des Vormonats einzuzahlen.
- Geschwisterrabatt: 2 Kinder: 12.5 % Rabatt auf die Monatsrechnung jedes Kindes, 3 Kinder: 16.5 % Rabatt auf die Monatsrechnung jedes Kindes. Der Geschwisterrabatt wird nur auf vertraglich festgeschriebene Betreuungstage gewährt. Einzelne Zusatztage werden zum vollen Tarif verrechnet.
- Die Kosten für die vereinbarten Betreuungszeiten werden auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Ferien) verrechnet.
- Die Vereinsmitgliedschaft der Eltern ist obligatorisch. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt CHF 20.00.
- Gebühren: Mahngebühren CHF 10.00, zu spätes Abholen bis 15 Min. CHF 20.00, für jede weitere angefangene halbe Stunde CHF 50.00.
Auskunft/Verschiedenes
Bei Fragen erteilt Ihnen die Kita-Leitung des Kinderhauses Hägendorf gerne Auskunft:
Telefon: 062 216 60 77
Das Tarifblatt wird zusammen mit der Elterninformation abgegeben.
Hägendorf, 1. Mai 2021